AGB

1. Geltungsbereich, Vertragsinhalt, Anwendbares Recht

1.1 Die nachfolgenden Vermietbedingungen (allgemeine Geschäftsbedingungen, im Folgenden AGB genannt) des/der Vermietenden gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den AGB vom Vermietenden abweichende Bedingungen des/der Mietenden werden nicht anerkannt. Die AGB des/der Vermietenden gelten auch dann, wenn der Vermieter in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichenden Bedingungen des/der Mietenden die Vermietung des Camper-Vans an den/die Mietenden vorbehaltlos vornimmt.

1.2 Gegenstand des Vertrags mit dem/der Vermietenden ist ausschließlich die mietweise Überlassung des Camper-Vans. Der/die Vermietende schuldet keine Reiseleistungen und insbesondere keine Gesamtheit von Reiseleistungen.

1.3 Zwischen dem/der Vermietenden und dem/der Mietenden kommt im Buchungsfall ein Mietvertrag zustande, auf den ausschließlich deutsches Recht Anwendung findet. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Reisevertrag, insbesondere der §§ 651a bis 651i. BGB finden auf das Vertragsverhältnis weder direkt noch entsprechend Anwendung. Der/die Mietende gestaltet seine Fahrt selbst und setzt das Fahrzeug eigenverantwortlich ein. Der Mietvertrag ist auf die vereinbarte Dauer befristet.

Die stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit aufgrund fortgesetzten Gebrauchs gem. § 545 BGB ist ausgeschlossen.

1.4 Sämtliche Vereinbarungen zwischen dem/der Vermietenden und dem/der Mietenden sind schriftlich zu treffen.

2. Mindestalter, berechtigte Fahrer:innen

2.1 Das Mindestalter des/der Mietenden und jedes/jeder Fahrenden beträgt 21 Jahre. Der/die Fahrende muss seit mindestens einem Jahr in Besitz eines Führerscheins der Klasse B sein.

2.2 Es wird darauf hingewiesen, dass das Fahrzeug des/der Vermietenden ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen haben. Der/die Mietende hat dafür Sorge zu tragen, dass das zulässige Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen nicht überschritten wird.

2.3 Das Fahrzeug darf nur vom einem/einer Mietenden und max. einem/einer weiteren Fahrenden gelenkt werden.

2.4 Der/die Mietende ist verpflichtet, Namen und Anschrift aller Fahrer:innen, denen er das Fahrzeug auch nur zeitweise überlässt, festzuhalten, und den/der Vermietenden auf Verlangen bekannt zu geben. Der/die Mietende hat für das Handeln des/der Fahrenden, dem er das Fahrzeug überlassen hat, wie für eigenes einzustehen.

3. Mietpreise und deren Berechnung, Mietdauer

3.1 Die Mietpreise ergeben sich grundsätzlich aus der bei Vertragsschluss jeweils gültigen Preisliste des/der Vermietenden. Die Mindestmietdauer beträgt 2 Tage. Die Mehrwertsteuer ist in den Mietpreisen enthalten. Es gelten jeweils die Preise der in der Preisliste ausgewiesenen Saison, in die der gebuchte Mietzeitraum fällt. Bei jeder Anmietung wird eine einmalige Service-Pauschale berechnet, deren Höhe ebenfalls der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste des Vermieters zu entnehmen ist.

3.2 Eine Insassenunfallversicherung ist im Mietpreis inbegriffen.

3.3 Die Tagespreise werden während der Mietzeit je angefangene 24 Stunden berechnet. Die Mietzeit beginnt mit der Übernahme des Fahrzeugs durch die/den Mietenden an der Vermiet-Station und endet bei Rückgabe des Camper-Vans durch die Mitarbeiter:in der Vermiet-Station. Die Übergabe und die Rückgabe des Camper-Vans werden bei Vertragsabschluss vereinbart. Es gelten dann die Zeiten auf dem Mietvertrag. Verspätete Übernahmen die der/die Vermietende nicht zu vertreten hat, berechtigen den/die Mietende nicht zur verspäteten Rückgabe. Ansprüche des/der Mietenden entstehen dadurch nicht.

3.4 Bei Rückgabe nach der schriftlich vereinbarten Zeit berechnet der/die Vermietenden pro angefangene Stunde 20 Euro, (höchstens jedoch für jeden verspäteten Tag den entsprechenden Gesamttagespreis). Kosten, die dadurch entstehen, dass ein:e nachfolgende:r Mietende oder eine andere Person gegenüber dem/der Vermietenden Ansprüche wegen einer vom/von der Mietenden zu vertretenden verspäteten Fahrzeugübernahme geltend macht, trägt der/die Mietende.

3.5 Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen.

4. Buchung, Umbuchung, Rücktritt

4.1 Buchungen sind nur nach Bestätigung durch die Vermietenden gültig.

4.2 Es wird darauf hingewiesen, dass ein allgemeines gesetzliches Rücktrittsrecht bei Mietverträgen nicht vorgesehen ist. Ein Widerrufsrecht besteht aufgrund von § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB ebenfalls nicht. Der Vermieter:in räumt dem Mieter:in allerdings ein vertragliches Rücktrittsrecht im nachfolgend beschriebenen Umfang ein, wenn der Rücktritt auf schwerwiegenden Gründen beruht, die/der Mietende nicht schuldhaft herbeigeführt hat. Dies wäre bei einer kurzfristig aufgetretenen schweren Erkrankung oder dem Tod der/des Mietenden oder eines nahen Angehörigen der Fall.
Bei einem solchen Rücktritt der/des Mietenden vom Mietvertrag oder von einer verbindlichen Reservierung zahlt der/die Mietende an den/die Vermietende die folgenden Stornierungsgebühren:

25% des Rechnungsbetrages bis 50 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn
50% des Rechnungsbetrages vom 49. bis 15. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
80% des Rechnungsbetrages vom 14. bis 1. Tag vor dem vereinbarten Mietbeginn
95% des Rechnungsbetrages am Tag der Anmietung oder bei Nichtabnahme des Fahrzeugs

Es bleibt dem/der Mietenden unbenommen nachzuweisen, dass durch den Rücktritt oder die Nichtabholung kein Schaden oder ein solcher nur in geringerer Höhe entstanden ist.

Zur Verringerung des Stornorisikos wird der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung empfohlen, der bei den in der Versicherung vereinbarten Rücktrittsgründen (z.B. Krankheit) zum Tragen kommt. Unabhängig vom Abschluss eines solchen Vertrages bleibt der/die Mietende gegenüber dem/der Vermietenden im hier beschriebenen Umfang verpflichtet.

5. Zahlungsbedingungen, Kaution

5.1 Der nach den Buchungsdaten berechnete voraussichtliche Mietpreis und die Kaution müssen spätestens am Tag des Mietbeginns auf einem dem/des Mietenden bekannt zu gebenden Konto des/der Vermietenden gebührenfrei eingegangen sein. Sofern der/die Mietende diese Frist überschreitet, ist der/die Vermietende nicht mehr an die Buchung gebunden und kann den Vertrag einseitig stornieren. In diesem Fall sind Stornogebühren gemäß Ziffer 4.2 zu zahlen.

5.2 Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 4 Wochen bis zum Anmietdatum) wird der Mietpreis sofort fällig.

5.3 Versicherungsprämien für das “Urlaubs-Schutz-Paket” werden mit der Anzahlung in Rechnung gestellt. Flyer Urlaubsschutzpaket

5.4 Die Kaution beträgt 500 Euro. Sie muss bei Fahrzeugübernahme beim/bei der Vermietenden hinterlegt werden. Der/die Vermietende ist nicht verpflichtet, die Sicherheit von ihrem/seinen Vermögen getrennt anzulegen. Eine Verzinsung der Sicherheit erfolgt nicht.

5.5 Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe (ohne Beanstandung) des Fahrzeugs durch den/die Vermietende frühestens nach 30 Tagen erstattet, bei Auslandsfahrten frühestens nach 60 Tagen.


6. Übergabe, Rücknahme

6.1 Der/die Mietende ist verpflichtet, vor Antritt der Fahrt an einer ausführlichen Fahrzeugeinweisung durch den/die Vermietende in der Übergabe-Station teilzunehmen. Der/die Vermietende kann die Übergabe des Fahrzeugs verweigern bis die Fahrzeugeinweisung erfolgt ist. Entstehen durch Verschulden des/der Mietende Verzögerungen bei der Übergabe, hat er/sie die daraus resultierende Kosten zu tragen.

6.2 Der/die Mietende ist verpflichtet, bei Rückgabe des Fahrzeugs gemeinsam mit dem/der Vermietenden eine abschließende Überprüfung des Fahrzeugs vorzunehmen, wobei ein Rückgabeprotokoll erstellt wird, das vom/von der Vermietenden und dem/der Mietenden zu unterzeichnen ist.

6.3 Fahrzeugübergaben erfolgen generell nach vorheriger Vereinbarung. Übergabe- und Rücknahmetag werden zusammen als ein Tag berechnet.

6.3 Der Zustand des Fahrzeuges ergibt sich aus dem bei der Übergabe des Fahrzeuges zu erstellenden Übergabeprotokoll. Das Übergabeprotokoll (Check-Out Protokoll) wird Bestandteil des Mietvertrages. Das Fahrzeug hat Beschädigungen, die im Check-Out Protokoll verzeichnet sind. Sämtliche vorgenannten Beschädigungen beeinträchtigen die Gebrauchstauglichkeit nicht.

6.4 Treibstoff- und Betriebskosten (wie z.B. Öl, AdBlue etc.) während der Mietdauer trägt die/der Mietenden. Das Reisemobil wird voll getankt übergeben und muss voll getankt zurück gegeben werden. Andernfalls berechnet die/der Vermietende die tatsächlich anfallenden Treibstoffkosten zzgl. einer einmaligen Pauschale von 10 Euro.

6.5 Der Abwassertank und die Toilettenkassette werden kostenlos durch die/den Vermietenden entleert. Eine gesonderte Reinigung z.B. bei überlaufender Toilettenkassette ins Toilettenfach, wird separat nach Aufwand berechnet.

6.6 Die/der Mietende erhält bei Übergabe ein innen gereinigtes Fahrzeug. Das Fahrzeug ist besenrein wieder abzugeben. Andernfalls berechnet die/der Vermietende für die Innenreinigung eine Pauschale in Höhe von 79 Euro. Verschmutzte Polster und Matratzen, die einer Reinigung bedürfen, sind davon ausgenommen und werden separat nach Aufwand berechnet.

7. Verbotene Nutzungen, Sorgfalts- und Obhutspflichten

7.1 Der/dem Mietenden ist es untersagt, das Fahrzeug zu verwenden: Zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests; zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen; zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind; zur Weitervermietung oder gewerblicher Personbeförderung; für sonstige Nutzung, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgeht, insbesondere das Befahren von hierzu nicht vorgesehenem Gelände.

7.2 Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln und jeweils ordnungsgemäß zu verschließen. Die für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln sind zu beachten. Der Betriebszustand, insbesondere Öl- und Wasserstand sowie Reifendruck ist zu überwachen. Die/der Mietende verpflichtet sich, regelmäßig zu überprüfen, ob sich der Mietgegenstand in verkehrssicherem Zustand befindet.

7.3 Das Rauchen in den Fahrzeugen ist strikt untersagt, da die Fahrzeuge u.a. auch an Allergiker:innen und Familien mit Kindern vermietet werden. Die/der Vermietende ist berechtigt, in jedem Fall schuldhafter Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot durch die/den Mietenden oder von Mietenden beförderter Dritter eine Schadenersatzpauschale in Höhe von 250,00 € geltend zu machen. Der/dem Mietenden wird gestattet, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. 

8. Verhalten bei Unfällen

8.1 Bei einem Unfall ist dafür Sorge zu tragen, dass die Unfallstelle schnellstmöglich abgesichert wird. Die/der Mietende hat nach einem Unfall sowie einem Brand-, Entwendungs- oder Wildschaden sofort die Polizei und die/den Vermietenden (Telefon-Nummer auf dem Mietvertrag) zu verständigen, spätestens jedoch unmittelbar nach dem Unfalltag folgenden Arbeitstag. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Wenn keine polizeiliche Unfallaufnahme erfolgt, beträgt die Selbstbeteiligung der/des Mietenden 1.500 Euro je Schadensfall.

8.2 Die/der Mietende hat der/dem Vermietenden, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen.

8.3 Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Die/der Mietende trägt die Verantwortung, der/dem Vermietenden diesen Unfallbericht schnellstmöglich zukommen zu lassen.

9. Auslandsfahrten

9.1 Auslandsfahrten in die Länder: Belgien, Dänemark, England, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Kroatien, Luxemburg, Liechtenstein, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, San Marino, Schottland, Schweden, Slowenien, Spanien, Schweiz, Vatikanstadt und Wales sind gestattet.

9.2 Fahrten außerhalb der aufgeführten Länder sowie Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind grundsätzlich verboten.

10. Mängel des Reisemobils

10.1 Schadenersatzansprüche der/des Mietendes für Mängel, die von/vom Vermietenden nicht zu vertreten sind, sind ausgeschlossen.

10.2 Die/der Vermietende haftet insbesondere nicht für die von/vom Mieteden zu verantwortende Mängel, die durch unsachgemäße Benutzung des Wohnmobils und dessen technischer Einrichtungen herbeigeführt wurden.

10.3 Nach Mietbeginn festgestellte Mängel am Reisemobil oder seiner Ausstattung hat die/der Mietende noch während der Mietzeit schriftlich gegenüber der/dem Vermietenden anzuzeigen. Schadenersatzansprüche aufgrund später angezeigter Mängel sind ausgeschlossen.

11. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Mietvertrag ist Berlin Gerichtsstand.

12. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Die/der Vermietende wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

13. Schlussbestimmungen

Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsverbindungen unwirksam sein oder werden, so hat diese Unwirksamkeit auf die anderen Punkte keinen Einfluss. Die unwirksam gewordenen Bestimmungen müssen so umgedeutet werden, dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann. Zwingende Vorschriften bleiben unberührt und gelten als solche vereinbart.